Information zur Testpflicht in Kitas und Schulen (Stand: 16.04.2021)
Liebe Eltern,
liebe Sorgeberechtigten,
ab dem 19. April 2021 ist der Zutritt zu Schulen, Kitas und Hort nur den Personen gestattet, die der jeweiligen Einrichtung einen Nachweis über ein negatives Corona-Testergebnis vorlegen können.
Hierauf ist im Eingangsbereich der betreffenden Einrichtung hinzuweisen.
Schüler*innen sowie das Personal haben an zwei nicht aufeinanderfolgenden Tagen pro Woche eine Bescheinigung über ein tagesaktuelles negatives Testergebnis vorzulegen.
Kinder in Kitas sind davon ausgenommen.